Vereinssatzung
VEREINSSATZUNG ARIS CLUB GERMANY e. V
Name des Vereins: ARIS CLUB GERMANY e.V.
Farben und Symbol: Schwarz Gelb, Wappen ist der sitzende Kriegsgott Ares
Sitz des Vereins: Der Sitz des Vereins wird Frankfurt/M sein, er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt sodann den Zusatz e.V.
Zweck und Ziele des Vereins: Die Zusammenführung und die Organisation der Fans und Anhänger des Athletischen Vereins ARIS Thessaloniki und dessen Sportabteilungen in Deutschland und den angrenzenden Europaeischen Nachbarländern, sowie die Anwerbung neuer Fans und Sympathisanten. Die Unterstützung und Beschützung in jeglicher Form des Vereins ARIS Thessaloniki und seiner Sportabteilungen sowie dessen Profiabteilungen in den Sportarten Basketball und Fußball durch die Mitglieder. Weiterhin die Pflege und Wahrung der hellenischen Kultur und Sprache sowie die Sitten und Bräuche Griechenlands. Die Pflege und Aufrechterhaltung einer Internetseite die das Kontaktmedium und Informationsmedium der Mitglieder sein wird. Um eine Änderung dieser Ziele zu erreichen ist eine absolute Mehrheit der Mitglieder notwendig.
Gemeinnützigkeit: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke „ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Geschäftsjahr: Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2005
Vereinsmitgliedschaft: Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sein, die bekennende ARIS Thessaloniki Fan, Anhänger oder Sympathisant ist, sie bestätigt dies durch die Annerkennung der Satzung und durch korrektes Ausfüllen des Aufnahmeantrags, die Mitglieder müssen volljährig sein, sind sie es nicht haben sie kein passives Wahlrecht und können nicht in die Leitung des Vereins gewählt werden. Neu aufzunehmende Mitglieder dürfen in keinem anderen Fanclub, außer von ARIS Thessaloniki, der Stadt Thessaloniki in Deutschland oder in einem anderen Land, eingetragen sein. Die Mitgliedschaft erlischt, falls oben genannter Punkt verletzt wird, die Mitgliedschaft kann weiterhin von der Mehrheit der Hauptversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung dem Mitglied entzogen werden, falls die Mitglieder es für notwendig halten. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft sofort schriftlich kündigen ( dies kann auch durch Email, Fax geschehen). Des Weiteren erlischt die Mitgliedschaft durch Tod. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Organe: Die Organe des Vereins sind: Der Vorstand, die Mitgliederversammlung und ein Kontrollgremium
Der Vorstand: Die Mitgliederversammlung bestellt den Vorstand durch Wahlen, die Form dieser ist der Mitgliederversammlung freigestellt. Die Zusammensetzung des Vorstands kann die MV durch einfachen Beschluss festlegen. Der Vorstand sollte aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Der Vorstand wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten, in der Regel vom ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
Die Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter einer Einhaltungsfrist von 4 Wochen durch Einladung mittels Brief oder Email und Bekanntmachung auf der vereinseigenen Internetseite einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Mitgliedsbeiträge: Der Mitgliedsbeitrag wird pro Jahr 10 € betragen, dieser kann durch eine Mitgliederversammlung erhöht oder gesenkt werden.
Mitglieder die den Beitrag nach einem Jahr nicht gezahlt haben können durch eine Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden. Die Mitglieder sind angehalten den Verein durch Spenden, Findung von Sponsoren sowie Kulturveranstaltungen finanziell zu unterstützen.
Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens: Die Auflösung des Vereins kann nur von der absoluten Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Mitglieder, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern fällt es an den Athlitikos Syllogos ARIS THESSALONIKI – Athletischer Verein ARIS THESSALONIKI in Griechenland an.
